Photovoltaikstrategie der Bundesregierung: Vereinfachte Nutzung von Balkonkraftwerken

Photovoltaikstrategie der Bundesregierung: Vereinfachte Nutzung von Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerk – Zähler rückwärts laufen lassen Du liest Photovoltaikstrategie der Bundesregierung: Vereinfachte Nutzung von Balkonkraftwerken 4 Minuten Weiter Alles über Glas Glas Solarmodule

Photovoltaikstrategie der Bundesregierung: Vereinfachte Nutzung von Balkonkraftwerken

Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die keiner aufwendigen Installation bedarf. Ein bis vier Photovoltaikmodule werden mit geeigneten Montagevorrichtungen am Balkongeländer, auf dem Dach oder mit einer Halterung an der Hauswand angebracht. Über einen Schukostecker mit dem Stromnetz verbunden und mit einem Wechselrichter zur Umwandlung des Gleichstroms in Wechselstrom ausgestattet, produziert die kleine Solaranlage in geringem Umfang Strom für den Eigenbedarf des Haushalts. Ein 2-Personen-Haushalt kann bereits mit einem einzigen Modul des Balkonkraftwerks bis zu 15 % des üblichen jährlichen Stromverbrauchs decken. Mit einer neuen Photovoltaikstrategie plant die deutsche Bundesregierung Vereinfachungen für den Betrieb der Balkonkraftwerke, um möglichst viele Hauseigentümer und Mieter aktiv an der Energiewende teilhaben zu lassen.

Erleichterte Installation und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken

Im Vergleich zu herkömmlichen Photovoltaikanlagen auf dem Dach, die im Jahresdurchschnitt eine Leistung von 10 Kilowatt erzielen, ist die Wechselrichterleistung des Balkonkraftwerks auf 600 Watt begrenzt. Diese kleinen Solaranlagen eignen sich deshalb in Haushalten dazu, einen Teil des Eigenstromverbrauchs aus Sonnenenergie zu decken und damit die Stromkosten zu senken. Da die Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk relativ gering sind, die Module nur eine kleine Fläche beanspruchen und sie einfach über die Steckdose zu betreiben sind, gelingt es damit leicht, im Rahmen der Energiewende, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zu erhöhen.

Weitergehende geplante Maßnahmen zur einfacheren Nutzung kleiner Photovoltaikmodule

Keine Doppelmeldung mehr

Künftig soll eine Anmeldung der Steckersolaranlage beim Netzbetreiber ausreichen. Eine zusätzliche Anmeldung im Marktstammdatenregister soll entfallen, um den Bürokratieaufwand für den privaten Nutzer der Kleinstphotovoltaikanlagen zu minimieren. Im Marktstammdatenregister sind bisher noch ausnahmslos alle Anlagen zur Strom- und Gaserzeugung erfasst. Es erscheint fraglich, ob die Registrierung von Balkonkraftwerken mit einer geringfügigen Leistung überhaupt Sinn macht, zumal damit rein der private Strombedarf anteilig gedeckt wird.

Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme einstufen

Bislang benötigen Mieter zum Betrieb der Mini-Solaranlage noch eine Einwilligung ihres Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies soll sich künftig ändern, damit auch Mieter uneingeschränkt kleine Solarmodule installieren können, die sich beim Auszug, soweit vom Vermieter gewünscht, rückstandslos wieder entfernen lassen. Geplant ist eine Aufnahme der Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

600-Watt-Grenze für die vereinfachte Anmeldung erhöhen

Bei Stromerzeugungsanlagen ist darauf abzustellen, inwieweit sie bei der Stromeinspeisung eine Signifikanz für das Stromnetz haben. Dazu sind die Anlagen in vier Typen A bis D eingeteilt. Je höher ihre Signifikanz ist, umso strengere technische Anforderungen werden an sie gestellt. In Deutschland gilt derzeit noch ein Grenzwert von 600 Watt für das vereinfachte Anmeldeverfahren der Stecksolargeräte beim Netzbetreiber. Um die Anmeldung der Balkonkraftwerke künftig zu erleichtern, ist beabsichtigt, den Schwellenwert für die Signifikanz der Stromerzeugungsanlagen des Typs A von 600 auf 800 Watt zu erhöhen. Mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss fände eine Harmonisierung mit anderen Ländern in der EU statt, wo bereits eine Grenze von 800 Watt für die Signifikanz des Typs B gilt, so beispielsweise in Österreich.

Weitreichende Vereinfachungen durch geplante Rechtsänderungen

Die geplanten Anpassungen rechtlicher Rahmenbedingungen haben zum Ziel, in Zukunft Haushalten den kostengünstigen Einstieg in erneuerbare Energien mit einem Balkonkraftwerk zu erleichtern. Dies ist zu begrüßen, da somit die Ziele der Energiewende einfacher und schneller zu erreichen sind. Allerdings gibt es trotz dieser Änderungen noch ausreichend für den privaten Nutzer zu beachten. Neben der Umrüstung des Stromzählers, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Netzbetreiber verlangt werden kann, sind dies beispielsweise denkmalschutzrechtliche Anforderungen, die in jedem Fall weiterhin zu beachten sind. Eine Rücksprache mit dem Hauseigentümer ist hier dringend zu empfehlen, damit dieser die Vereinbarkeit der Installation mit den Auflagen des Denkmalschutzes behördlich überprüfen lassen kann. Sind alle bürokratischen Hürden genommen, ist der Weg zur Senkung der Stromkosten mit der Mini-Solaranlage frei.

📚 Mehr zum Thema:

verbraucherzentrale-energieberatung.de/news-wissen/magazin/balkonkraftwerk/#

marktstammdatenregister.de/MaStR

bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/F/Ferrariszaehler.html# 

bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2016/BK6-16-166/BK6-16-166_Beschluss_vom_24_04_2018_download.pdf?__blob=publicationFile&v=2

bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_79_RfG_VO/RFG_VO_basepage.html